Sie sind hier: Startseite »

Rettungsgasse in Deutschland

TeaserbildDie Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte hat eine Pressemitteilung verschickt
(Foto: LFV Bayern e.V.)
Pressemitteilung vom 28. Juli 2016:

Fehlende Rettungsgasse gefährdet Menschenleben

Stauzunahme zu Beginn der Ferienzeit

Laut einer forsa-Umfrage wissen nach wie vor 64% aller Führerscheinbesitzer nicht, wie man sich richtig im Stau verhält. Dazu beigetragen haben widersprüchliche Aussagen zur Bildung der Rettungsgasse bei Stau auf vierspurigen Straßen. Die Folge ist nicht nur eine Blockierung der Anfahrt der Rettungsmittel, sondern vor allem ein Zeitverlust des Beginns auch der notärztlichen Versorgung. Nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres ist auch dieses Jahr bei der Steigerung der Gesamtmobilität gerade zu Urlaubsbeginn mit einer Zunahme der Staus zu rechnen, wobei Bayern zu dem am meisten betroffenen Bundesland gehört. Im Jahr 2015 gab es auf den deutschen Autobahnen nach Recherchen des ADAC 568.000 Staus. Das ist eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 20%. Autofahrer standen somit 341’000 Stunden im Stau. Damit wird das Problem der Bildung einer Rettungsgasse immer dringlicher.

 

Nunmehr wird vom Gesetzgeber (das Bundeskabinett hat dies auf den Weg gebracht) die Vorgabe zur Bildung der Rettungsgasse für alle mehrspurigen Straßen vereinfacht, wobei immer die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem rechts danebenliegenden Fahrbahnen gebildet werden muss. Dies lässt sich am besten an der sog. „Rechte-Hand-Regel“ merken, wobei die Rettungsgasse immer zwischen Daumen und Zeigefinger zu bilden ist.

 

Problem bereitet auch die Frage, wann die Rettungsgasse zu bilden ist. Der Begriff des „stockenden Verkehrs“ ist für viele nicht deutlich genug. Sobald auf mehrspurigen Straßen die Fahrzeuge im Schritttempo fahren oder stehen bleiben – und nicht erst beim Erkennen der Sondersignale des Rettungswagens oder des Notarzteinsatzfahrzeuges – ist die Rettungsgasse zu bilden (§ 11 Abs. 2 StVO), da sonst unnötige Zeit verloren geht.

 

Richtiges Verhalten beginnt mit dem Heranfahren an einen Stau. Nicht abrupt bremsen und nicht zu nah auf den Vordermann auffahren. Fahrzeug nicht schräg stellen, so dass das Heck in die Gasse ragt. Blinker setzen, um anderen Verkehrsteilnehmern und dem Rettungsdienst anzuzeigen, wohin das Ausweichmanöver erfolgen soll. Nachdem ein Fahrzeug mit Sondersignal die Rettungsgasse passiert hat, darf diese nicht aufgelöst oder befahren werden, da weitere Einsatzfahrzeuge nachfolgen können.

 

An die Nutzung von Sondersignale sind strenge Vorschriften gebunden, so dass sie nur verwendet werden dürfen, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Vorschrift der Bildung einer Rettungsgasse kann, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) handelt, eine Geldbuße fällig werden. Bei schwerwiegender Behinderung kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung dazu kommen.

 

Auch wenn Notärzte sich nicht als Hilfssheriffs verstehen, so appellieren sie eindringlich an die Autofahrer im Sinne der rechtzeitigen Rettung von verunglückten Verkehrsteilnehmer rechtzeitig freie Bahn zu schaffen, denn es könnte ja sein, dass man einmal selbst auf schnelle Hilfe angewiesen ist.

 

agbn

Sandweg 11, D-97078 Würzburg

Vorsitzender:

Prof. Dr. med. P. Sefrin

Telefon (0931) 284795

Mobil 0171 / 123 72 85

FAX (0931) 284746

 

eMail: info@agbn.de

Internet: www.agbn.de

 

 

Bruno Hersche / Spruchband Rettungsgasse Deutschland / Zum Vergrößern auf das Bild klicken

Grafisch völlig missratenes Spruch an deutschen Autobahnen mit nichtidentifizierbarer Grafk

Bruno Hersche / Neues Spruchband Rettungsgasse Oesterreich / Zum Vergrößern auf das Bild klicken

Neues, optimiertes Spruchband an österreichischen Autobahnen



Diese Einträge könnten Sie auch interessieren: