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Schweiz: Glatte Reifen -- Ausweisentzug

TeaserbildWer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, riskiert einen mindestens einmonatigen Ausweisentzug. Dies entschied das Schweizerische Bundesgericht im Fall eines Berufschauffeurs.

Quelle: Tages-Anzeiger online vom 3.8.07

Das Bundesgericht ist im Fall eines Schwyzer Autolenkers zum Schluss gekommen, dass eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln vorliegt. Der Berufschauffeur war im Mai 2006 mit seinem Privatwagen bei regennasser Fahrbahn auf der Autobahn von Schwyz in Richtung Goldau unterwegs gewesen. Bei einer Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass drei der vier Reifen seines Wagens nicht die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Milimeter aufwiesen.

Das Schwyzer Verwaltungsgericht ahndete dies als leichte Verletzung der Verkehrsregeln mit einer blossen Verwarnung. Dagegen gelangte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ans Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden, dass ein mittelschwerer Fall vorliegt, der mit einem einmonatigen Ausweisentzug zu sanktionieren sei.

Laut den Lausanner Richtern ist die Fahrzeugbereifung für die Verkehrssicherheit von erheblicher Bedeutung. Im konkreten Fall liege zwar kein schwerer Fall vor, da nicht angenommen werden könne, dass der Betroffene eine ernstliche Gefahr für andere hervorgerufen habe.

Keine Kontrolle

Indessen handle es sich auch nicht bloss um einen leichte Verfehlung. Die Reifen müssten bereits beim Montieren zehn Wochen zuvor an der Grenze des Zulässigen gewesen sein. Der Betroffene habe in der Folge für den Weg zur Arbeit insgesamt rund 4800 Kilometer zurückgelegt.

Auch dem Lenker habe nicht entgehen können, dass er somit eine relativ grosse Strecke zurückgelegt habe. Ihm sei anzulasten, dass er die Reifen entweder nicht periodisch kontrolliert oder sie aber trotz Kontrolle weiter benutzt habe. (sbm/sda)


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