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VORSICHT: Anderswo Fahren auf Pannenstreifen gestattet! Mit Hinweis auf Vormerksystem

TeaserbildBeim Rettungseinsatz auf Autobahnen ist Vorsicht geboten: Was in Österreich verboten ist, wird in Deutschland gar empfohlen, neu auch in der Schweiz.

Deliktekatalog Vormerksystem
In Österreich ist das Befahren des Pannenstreifen wie in anderen Ländern verboten. Wird diese Vorschrift missachtet und dadurch ein Einsatzfahrzeug behindert, zählt dies zu den 13 risikobehafteten und unfallträchtigen Delikten, die einen Eintrag im Vormerksystem zur Folge haben (siehe Kasten unten).

Einsatzkräfte, die auf Autobahnen tätig werden, müssen allerdings wissen, dass das Befahren des Pannenstreifens anderswo in bestimmten Situationen gar angeordnet oder empfohlen wird. Geschieht dies zur Leistungssteigerung der Autobahn bei hohem Verkehrsaufkommen mittels Wechselverkehrszeichenanlage, dann ist die Situation eindeutig: rotes Kreuz verbietet das Befahren, grüner Pfeil fordert dazu auf (siehe Abbildungen).

 




Nun gibt es aber auch Orte, wo mittels Hinweisschild im Falle von Stau dazu aufgeordert wird (z.B. Deutschland A99, Umfahrung München [Bild links], und in der Schweiz auf der A3, Zürich - Chur [Bild rechts]). Dies macht durchaus Sinn, weil dadurch bei Stau auf der nachfolgenden Ausfahrt das Risiko von Behinderung des durchgehenden Verkehrs auf der Autobahn vermindert wird, bzw. ein Stau auf der Autobahn kürzer wird, wenn sich die ausfahrenden Fahrzeug "ausfädeln" können, und er sich entsprechend früher auflöst. In beiden Fällen bedeutet dies eine Minderung des Unfallrisikos! Dies hat aber wiederum zur Folge, dass deutsche Autofahrer auch anderswo bei Stau im Bereich einer Ausfahrt über den Pannenstreifen rechts vorbei ausfahren, auch wenn es im betreffenden Land verboten ist.  Es ist nicht immer nur rücksichtsloses Fahren, wenn sich ein Fahrzeuglenker so verhält. Deshalb VORSICHT!

Dieser Behinderung von Einsatzfahrzeugen könnte andererseits viel effizienter entgegen gewirkt werden als mit dem Vormerksystem, indem auch in Österreich die in Deutschland und in der Schweiz mit Erfolg praktizierte Gasse (siehe separaten Artikel) eingeführt wird.

Der Deliktekatalog für das Vormerksystem umfasst 13 risikobehaftete und unfallträchtige Delikte. Bei Begehung der Vormerk-Delikte innerhalb von 2 Jahren ist folgendes vorgesehen:
  • 1. Mal - Vormerkung
  • 2. Mal - Maßnahme (z.B. Nachschulung, Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining)
  • 3. Mal - Entzug von mindestens 3 Monaten
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen (Geldstrafe bis € 726.-) gehört zu den 13 Delikten.

Deliktekatalog (PDF-Datei zum Download 176KB)

Gemäss KURIER vom 26.7.05 soll das Nichtanbinden des Hundes im Fahrzeug ab sofort nicht mehr zu den Delikten für das Vormerksystem zählen.

Zur Zeit wird über weitere "Vormerkdelikte" diskutiert, wie z.B. Handybenutzung am Steuer. Nur schwer verständlich ist allerdings, warum ein unvergleichlich schweres Delikt wie das Überfahren der Sperrlinie noch immer nicht dazu gehört. In der Schweiz kann dieser Tatbestand auch ohne konkrete Gefährdung zur Abnahme des Führerscheines an Ort und Stelle führen!

Beitrag des Österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit zum Vormerksystem.


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