18.4.09: Zürcher Regierung will Verkehrskreisel-Sponsoring zulassen

Wenn die Verantwortlichen geltend machen, dass selbstverständlich keine Ablenkung der Strassenbenützer erfolgen darf, dann ist dies ganz einfach blauäugig und zeugt nicht gerade von viel Verständnis für die Verkehrssicherheit. Ein klassischer Beweis dafür sind die immer grösser werdenden Grossplakate in den Städten bis zu ganzen Häuserfronten. Solches war früher auch nicht erlaubt. Wenn dann ein Kreisel von mehreren Sponsoren finanziert wird, dann ist allein schon die Mehrzahl der Nennungen problematisch.
Auch wenn der St. Galler Verwaltungsrechtler René Schaffhauser ebenfalls Kritik in Sachen Strassenreklamen übt und die üppig gestalteten Kreisel zu Recht beanstandet, dann muss seiner Auffassung, dass das Reklameverbot an Autobahnen nicht verhältnismässig sei, widersprochen werden. Natürlich ist auf den Hochleistungsstrassen der Verkehr entmischt. Aber auch hier hat Ablenkung rasch verheerende Wirkung und auch hier wollen ja Reklamen gelesen werden! Auf Autobahnen genügt - wie die Erfahrung zeigt - eine kleine Unaufmerksamkeit und die Lenker verlieren die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Nicht umsonst hat zum Beispiel Italien für viel Geld den Reklamewildwuchs an den Strassen und vor allem entlang der Autobahn entfernen und verbieten lassen. Der einfachere und billigere Weg ist jener der Schweiz, Werbung schon gar nicht erst zuzulassen.
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