VORSICHT: Anderswo Fahren auf Pannenstreifen gestattet! Mit Hinweis auf Vormerksystem
In Österreich ist das Befahren des Pannenstreifen wie in anderen Ländern verboten. Wird diese Vorschrift missachtet und dadurch ein Einsatzfahrzeug behindert, zählt dies zu den 13 risikobehafteten und unfallträchtigen Delikten, die einen Eintrag im Vormerksystem zur Folge haben (siehe Kasten unten).Einsatzkräfte, die auf Autobahnen tätig werden, müssen allerdings wissen, dass das Befahren des Pannenstreifens anderswo in bestimmten Situationen gar angeordnet oder empfohlen wird. Geschieht dies zur Leistungssteigerung der Autobahn bei hohem Verkehrsaufkommen mittels Wechselverkehrszeichenanlage, dann ist die Situation eindeutig: rotes Kreuz verbietet das Befahren, grüner Pfeil fordert dazu auf (siehe Abbildungen).
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Nun gibt es aber auch Orte, wo mittels Hinweisschild im Falle von Stau dazu
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Dieser Behinderung von Einsatzfahrzeugen könnte andererseits viel effizienter entgegen gewirkt werden als mit dem Vormerksystem, indem auch in Österreich die in Deutschland und in der Schweiz mit Erfolg praktizierte Gasse (siehe separaten Artikel) eingeführt wird.
Der Deliktekatalog für das Vormerksystem umfasst 13 risikobehaftete und unfallträchtige Delikte. Bei Begehung der Vormerk-Delikte innerhalb von 2 Jahren ist folgendes vorgesehen:
Deliktekatalog (PDF-Datei zum Download 176KB) Gemäss KURIER vom 26.7.05 soll das Nichtanbinden des Hundes im Fahrzeug ab sofort nicht mehr zu den Delikten für das Vormerksystem zählen. Zur Zeit wird über weitere "Vormerkdelikte" diskutiert, wie z.B. Handybenutzung am Steuer. Nur schwer verständlich ist allerdings, warum ein unvergleichlich schweres Delikt wie das Überfahren der Sperrlinie noch immer nicht dazu gehört. In der Schweiz kann dieser Tatbestand auch ohne konkrete Gefährdung zur Abnahme des Führerscheines an Ort und Stelle führen! |
Beitrag des Österreichischen Kuratoriums für Verkehrssicherheit zum Vormerksystem.
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