Wo auf den Strassen Herr Schildbürger zuschlägt oder einfach Fehler gemacht werden... - Teil 1
Aktualisiert am 9. Dezember 2009
(Beitrag "Schaltschränke")
Beispiele für unzweckmässige und falsche Beschilderungen auf der Seite "Beschilderung beeinträchtigt Sicherheit auf den Strassen Österreichs (II)"
Übersicht • Gedankenlosigkeit und Untätigkeit!
• Wer soll dies im Vorbeifahren lesen - an einer Bundesstrasse!• 25 Sprachen auf einem Schild an der B 317!
• Auch hier eifert man mit um die grösste Zahl an Schildern am gleichen Standort ...
• Schaltschränke sind dazu da, Leitschranken zu schützen ...
• Vor den Wahlen ist offenbar alles erlaubt
• 20`000 neue Reklametafeln an Wiens Beleuchtungskandelaber – §31 StVO hin oder her!
• Das ist ein rekordverdächtiger Unsinn - 42 Wegweiser an einer Kreuzung in einer Richtung • Die Gemeinden lassen sich unsinnige "Schilderbäume" aufschwatzen!
• Wozu Gedankenlosigkeit und unzureichende Kontrolle führen Link zu Teil 2Link zur Seite
«Beschilderung beeinträchtigt Sicherheit auf den Strassen Österreichs (I)» Link zur Seite
«Beschilderung beeinträchtigt Sicherheit auf den Strassen Österreichs (II)»
Zur Studie des ÖAMTC
«Zu viele Verkehrsschilder» Bildergalerie von weiteren Fehlern und «Schildbürgerstreichen» siehe unten an der Seite |
Gedankenlosigkeit und Untätigkeit!
Auf einer stark befahrenen Bundesstrasse wird gebaut. Wie üblich eine (zumindest ausserhalb der Arbeitszeiten unnötige) Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Die Aufhebung wird gedankenlos auf gleicher Höhe aufgestellt wie in der Gegenrichtung das Schild 30 km/h und nicht bemerkt dass einige Dutzend Meter zuvor 60 km/h beschildert ist. Ausserdem scheint den Bauleuten nicht bekannt zu sein, wie das Schild »Freie Fahrt« aussieht (Richtung des schwarzen Balkens).
Gedankenlosigkeit von jenen, die beschildern und Untätigkeit von den vielen Angehörigen der Strassenaufsicht und der Polizei, die zweifellos dauernd daran vorbeifahren, ohne etwas gegen diesen Unsinn zu unternehmen.
Wer soll dies im Vorbeifahren lesen - an einer Bundesstrasse!Da ist schlicht alles falsch: Zu viele Informationen, zu kleine Schrift und ungeeignete Schrift (Schmalschrift). Und niemand schreitet ein!
Ob dieser Rekord an Zeilen noch jemand schlägt? Auf der B 317 vor Dürnstein in der Steiermark entdeckt: "Steiermark" in 25 Sprachen ... | | |
Auch hier eifert man mit um die grösste Zahl an Schildern am gleichen Standort ...
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Am Ende der Schnellstrassenausfahrt in Trofaiach vor dem Fussgängerübergang (links): 30 Schilder am gleichen Standort. Wer soll das erfassen können - es sei denn er bleibt längere Zeit in der Ausfahrt stehen - und auch noch keine Fussgänger übersehen? Hier aufzuräumen wäre auch Unfallverhütung! | Eine bunte Sammlung von Betriebswegweiser in Eisenerz (A), die man ohne anzuhalten nicht erfassen kann und wovon viele nicht den Vorschriften entsprechen. Gravierend der Aufstellungsort, kurz vor einem Fussgängerstreifen! |
Schaltschränke sind dazu da, Leitschranken zu schützen ... oder nichts gedacht bei der Sache ...
An dieser Verzweigung sind vor einiger Zeit die abgebildeten Leitschranken montiert worden, weil offenbar in der Fortsetzung an die Strasse mit Gefälle der eine oder andere die Kurve nicht erwischt hat. Schildbürgerstreiche sind aber offensichtlich auch 2009 zu finden: Nun ist jemand auf die glorreiche Idee gekommen, einen Schaltkasten vor die Leitschranke zu stellen! Bravo.
Nachtrag vom 7.9.09: Jetzt wird die Strasse umgebaut. Interessant wird sein, ob man den Fehler behebt. Tatsächlich, jetzt ist auch der Schrank im Zuge der Bauarbeiten an der Strasse geschützt worden. Kompliment, man hat die Kritik positiv aufgenommen.
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Vor den Wahlen ist offenbar alles erlaubt | Jetzt schlagen die Wahlhelfer wieder zu und platzieren Grossplakate am ungeschicktesten aller möglichen Orte im Strassennetz: an Verzweigungen oder Verkehrskreiseln, dort wo man sich auf der Verkehr konzentrieren sollte und nicht auf Plakatwerbung. Davor schrecken auch jene Parteien nicht zurück, die Sicherheit auf Ihre Fahnen geschrieben haben. Nebenbei: Das Verkehrszeichen "Kein Vorrang" ist ja von untergeordneter Bedeutung ... Da empfindet man den kürzlich bekannt gewordenen Kampf der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Land gegen die Reklamenflut an den Strassen und deren konsequente Haltung bis zum Verhängen von Strafen geradezu als wohltuend. |
20`000 neue Reklametafeln an Wiens Beleuchtungskandelaber – §31 StVO hin oder her! 20`000 neue Reklametafeln sollen nach einem Zeitungsbericht an Wiens Kandelaber angebracht worden sein – und dies obschon solches § 31 StVO verbietet! Als dies auch vor dem Schloss Schönbrunn geschah, hat dessen Direktor, Mag. Dr. Franz Sattlecker, mit Erfolg dagegen protestiert. Reaktion der Plakatfirma: "Wir haben mit der Entfernung der 30 Plakat-Tafeln kein Problem, denn was sind schon 30 Tafeln gegen 20`000 montierte"! Auf obigem Bild ist zudem ein Unfug in diesem Zusammenhang erkennbar: Die gegen die Strasse gekehrte Tafel, auf der die Texte so klein sind, dass man sie nur schwer lesen kann, richtet sich an den vorbeifahrenden Autofahrer – Ablenkung pur! | |
Das ist ein rekordverdächtiger Unsinn - 42 Wegweiser an einer Kreuzung in einer Richtung
... entdeckt an einer ampelgesteuerten Kreuzung in Tulln NÖ. Nebenbei sollte dann der Verkehrsteilnehmer möglicherweise auch noch die Ampel, den Fiussgängerstreifen und das Abbiegeverbot beachten. Vielleicht wird auch gleich noch erwartet, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht übersieht – eine klassische und unverantwortliche Unfallfalle.
Wenn hier jemand etwas übersieht, wird mit Sicherheit der Falsche bestraft!
Die Gemeinden lassen sich unsinnige "Schilderbäume" aufschwatzen! Da schwatzen offenbar geschäftstüchtige Schilderhersteller ohne das nötige Know-how in Sachen Verkehrstechnik und Erfassbarkeit den Gemeinden diese Wegweisertürme auf – keine gute Idee, da solche im Vorbeifahren nicht erfassbar sind. Es kommt dazu, dass eine solche Sammlung oft unmittelbar an einer Kreuzung oder im unten stehenden Beispiel in einem Kreisel steht, wo man sich in erster Linie auf den Verkehr konzentrieren sollte. Will man alles lesen, bleibt nichts anderes übrig, als anzuhalten und den nachfolgenden Verkehr zu behindern. Offenbar sind sich die verantwortlichen Stellen nicht bewusst, dass man gleichzeitig nur drei einfach gestaltete, rasch wahrnehmbare Anzeigen erfassen kann. Es kommt nicht von ungefähr, dass die StVO am gleichen Ständer nur zwei Verkehrsschilder (Ausnahme Wegweiser) zulässt. Dahinter stecken bekannte Grundsätze der Erfassbarkeit.
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In Weiz steht dieser Turm an einer Einfallsachse; im Vorbeifahren unmöglich erfassbar. Wer hier ein Ziel sucht, muss wohl stark abbremsen und provoziert Auffahrunfälle. | In Kleblach-Lind steht dieser Wegweiserbaum auch auf einer Verzweigung, wo man sich auf den Verkehr statt auf das Erfassen schwer lesbarer Wegweiser konzentrieren sollte. | Eine noch gravierendere Häufung am Ortseingang: zwei Tempolimits, eine Ortstafel und zahlreiche Wegweiser – alles am gleichen Standort. Das soll noch jemand im Vorbeifahren erfassen können? In kleiner Schrift: "Ausgenommen L4" Woher sollen Auswärtige wissen, wo die L4 ist, man kann nur ahnen, dass man sich darauf befindet und bei der nächsten Verzweigung (Bild links) ist schon nicht mehr klar, ob die L4 nach rechts oder links weiter führt! Das Unverantwortlichste: Die Schilder verdecken die Sicht für jene, der aus der Ausfahrt kommen! |
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Diese Gemeinde schiesst den Vogel ab in Sachen nicht erfassbarer Häufung von Wegweisern und legt gleich noch eine Schaufel nach mit der Wohnhauswerbung im Kreisel! |
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Die Wegweisung zu den verschiedenen Siedlungen und Höfen an der letzten Abzweigung ist an sich eine gute Sache. Aber auf dieser Verzweigung muss man wohl stehen bleiben, um alles lesen und den gewünschten Ort von insgesamt 26 (!) suchen zu können; zudem ist dieser Wegweiserbaum so aufgestellt, dass von den rechts weisenden Wegweisern für Fahrzeuglenker ein Teil verdeckt wird! | Auch in diesem Kreisel steht ein Schild mit zahllosen Siedlungsnamen ... | ... und gegenüber im gleichen Kreisel steht zusätzlich zum zweiten Siedlungswegweiser auch gleich noch eine Wohnhaus-Werbung, deren Inhalt im Vorbeifahren nicht erfassbar ist – und dann sollte man sich ja eigentlich auch noch ein Bisschen auf den Verkehr konzentrieren! | | |
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Um diese Linkskurve auf die Verzweigung zufahrend kann man links Wegweiser erkennen und ahnen, dass dahinter noch mehr kommt ... | Tatsächlich folgt in kurzem Abstand eine Häufung von Siedlungswegweisern und wieder scheinen dahinter weitere Wegweiser zu stehen ... | ... und so sieht es aus, wenn man bereits auf der Verzweigung steht und mühsam nach einem Ziel sucht, statt sich auf den von rechts kommenden Verkehr zu konzentrieren. Da wird die Verkehrssicherheit mit Füssen getreten! |
Besser macht das die Gemeinde Sölden im Tirol, wo das Gemeindegebiet in Zonen eingeteilt ist und dann nur diese beschildert werden. Hier muss man sich vorher erkundigen, in welcher Zone das Ziel liegt. Aber die Zahl der Wegweiser wird dadurch wohltuend klein gehalten. | | | | |
Wozu Gedankenlosigkeit und unzureichende Kontrolle führen Ein immerhin auf der B1 aufgestellter Umleitungswegweiser, der durch ein anderes Schild verdeckt wird und in der Nachtwirkungüberhaupt nicht zu lesen ist, weil eine reflektierende Tafel mit Schildern und gelbem nicht reklektierendem Klebband überklebt worden ist. Das hätten die zuständigen Leute noch entdecken können, wenn sie sowohl bei Tag wie auch bei Dunkelheit eine Kontrollfahrt durchgeführt hätten. An sich müsste so etwas auch den Polizeistreifen auffallen. Wer so gedankenlos arbeitet, darf mit Anordnungen im Strassenverkehr nichts zu tun haben. Abgesehen davon ist diese Ausführung aufgrund von StVO §34 (3) vorschriftswidrig: »Die Straßenverkehrszeichen müssen hinsichtlich Form und Farbe bei Tageslicht und bei Dunkelheit im Scheinwerferlicht das gleiche Bild zeigen.« | |
Wenn Sie auch solche Bilder haben, dann
mailen Sie sie mir; ich stelle sie gerne mit Quellenangabe hinein!
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