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In der Schweiz ab 1.1.14: Licht am Tag

TeaserbildAb 1. 1.14 wird das zweite Paket des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» umgesetzt. Die Massnahmen werden zeitlich gestaffelt in Kraft gesetzt. Im zweiten Paket enthalten sind unter anderem das obligatorische Fahren mit Licht am Tag, ein Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen und die Halterhaftung für Ordnungsbussen.

Im Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» angenommen. Die darin enthaltenen Massnahmen werden in mehreren Paketen umgesetzt. Die im ersten Paket enthaltenen Massnahmen sind seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Das zweite Paket tritt in drei Tranchen in Kraft - und zwar am 1. Januar 2014, am 1. Juli 2014 sowie am 1. Januar 2015. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die damit verbundenen Massnahmen beschlossen.

Am 1. Januar 2014 treten in Kraft:

Motorwagen (z.B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas,
E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Wer gegen das Gebot verstösst, tagsüber mit Licht zu fahren, wird mit einer Busse von 40 Franken bestraft. Gleich viel kostet es, wenn man im Tunnel mit Tagfahrlicht fährt, bei dem die Heckbeleuchtung nicht brennt.

Licht am Tag ist damit in folgenden Ländern obligatorisch:
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Lichtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn – damit rund um Österreich herum, nur hier wieder nicht mehr !

Quelle: auto touring Jän/14 (ÖAMTC), ergänzt durch Lichtenstein

Ordnungsbussen müssen vom Halter oder von der Halterin eines Fahrzeuges bezahlt werden, wenn der Täter oder die Täterin nicht bekannt ist.

Wer die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wechseln will, kann von der bisherigen Versicherung eine Schadenverlaufs- oder Schadenfreiheitserklärung einfordern.

Am 1. Juli 2014 tritt in Kraft:

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr fährt, muss seine Fahreignung durch einen Verkehrsmediziner abklären lassen. Dies gilt auch bei Ersttaten.

Am 1. Januar 2015 tritt in Kraft:

Bei Schäden, die in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand oder durch ein Raserdelikt verursacht werden, müssen die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen Rückgriff auf die Person nehmen, die den Unfall verursacht hat.

Weitere Massnahmen ab 2015

Die restlichen Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» sollen ab 2015 in Kraft gesetzt werden. Es sind dies die Qualitätssicherung bei den Fahreignungsabklärungen, die Aktualisierung der medizinischen Mindestanforderungen (inkl. differenzierte Beschränkung des Führerausweises von Senioren), die obligatorische Nachschulung von fehlbaren Fahrzeuglenkenden, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten und Alkohol-Wegfahrsperren sowie die Einführung der beweissicheren Atem-Alkohol­probe.

Quelle: Bundesamt für Strassen (29.11.13)



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